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25. Juni 2025

Neues aus Berlin: Neue Mannschaft – neue Ideen

Berlin – dasHier fallen wichtige Entscheidungen für die Energiebranche.
Bild: © frank peters - stock.adobe.com

 

Die Energiewirtschaft gibt es schon seit weit über 150 Jahren, aber jedes Mal, wenn handelnde Personen wechseln, verändert sich auch so ein wenig der Fokus dessen, was aktuell gerade ganz vorne auf der Agenda steht. Nicht anders verhält es sich jetzt seit Bildung der neuen Bundesregierung.

 

Reiche setzt auf „Schnellboot“

Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre Überzeugungen mittlerweile bei etlichen öffentlichen Terminen in der Hauptstadt deutlich gemacht. Im Kern will sie an dem Grundsatz einer kosteneffizienten Energiewende festhalten, die für Reiche das Rückgrat der Wirtschaft sein sollte. Ausgesprochen spannend ist allerdings ihr Blick auf das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG). Bisher standen “bis zu 20 GW” neue Gaskraftwerke als Zielmarke im Raum. Reiche konkretisierte zuletzt, sie wolle loslegen mit einem “Schnellboot”, mit dem kurzfristig 5-10 GW neue Kraftwerkskapazität aufgebaut werden. Nach Meinung von Experten ginge dies jedoch nur dann, wenn sich das BMWE sehr stark am alten Entwurf des KWSG orientieren würde, ansonsten bräuchten die Verhandlungen mit der EU-Kommission länger und eine Auktion in diesem Jahr wäre nicht mehr möglich.

 

Länder pochen auf Wasserstoff

Ende Mai haben die Energieministerinnen und -minister der Länder auf ihrer Frühjahrstagung in Rostock deutlich gemacht, dass sie beim geplanten Neubau von Gaskraftwerken auf wasserstofffähige Anlagen setzen. Sie fordern einen verbindlichen Umstellungspfad auf Wasserstoff und lehnen CO₂-Abscheidungstechnologien (CCS)

als langfristige Lösung ab. Zudem sprachen sich die Länder dafür aus, neue Kraftwerke vorrangig an bestehenden Standorten zu errichten und sich am regionalen Bedarf zu orientieren. Erste Ausschreibungen sollten möglichst noch 2025 starten, vorausgesetzt, die beihilferechtliche Klärung erfolgt zügig. Bei der Akzeptanz der Energiewende setzen die Länder auf regionale Beteiligungsmodelle und lehnen bundeseinheitliche Vorgaben ab. Sie fordern außerdem ein soziales Gesamtkonzept zur Rückgabe der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung an Haushalte und Unternehmen.